Grundlage ist das Kraftfahrzeug-Steuergesetz
KraftStG §9Abs.1 Nr5
Zitat:
5.Kraftfahrzeuganhänger für je 200 kg Gesamtgewicht oder einen Teil davon 7,46 EUR, jedoch nicht mehr als 373,24 EUR.
sinngemäß:
Steuersatz für Anhänger
je angefangene 200kg: 7,46 Euro (auf volle Euro abgerundet)
Hier ein praktischer Rechner:
http://www.kfz-steuer.de/kfz-steuer_anhaenger.php